Leistungen

Teilhabeleistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit psychischen Erkrankungen

Was wir leisten:

Alle Menschen haben ein Recht auf Teilhabe. Das gilt auch für Menschen die psychisch erkrankt sind. Psychische Erkrankungen wirken sich häufig erheblich auf die soziale Teilhabe aus. Viele Menschen mit psychischen Erkrankungen ziehen sich zurück, sodass sie nicht mehr an Leben in der Gesellschaft teilhaben. Die Teilhabeleistung der Eingliederungshilfe kann sie unterstützen, um wieder mehr an einen „normalen“ Alltag teilzuhaben und in ihrer eigenen Wohnung zu leben.

Insbesondere unterstützen wir Sie bei:

  • allgemeinen Erledigungen des Alltags
  • Kommunikation mit anderen Menschen und Behörden
  • Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben und zur Freizeitgestaltung einschließlich sportlicher Aktivitäten
  • Sicherstellung der Wirksamkeit der ärztlichen und ärztlich verordneten Leistungen
  • Tagesstrukturierung
  • Ausübung eines Ehrenamtes

Wie kommen Sie an unsere Unterstützung:

Nach schriftlicher Antragsstellung kann der örtliche Träger der Eingliederungshilfe mit einer individuellen Teilhabeplanung in einem persönlichen Gespräch sogenannte Assistenzleistungen nach § 78 SGB IX bewilligen. Falls Sie bei der Antragstellung Unterstützung benötigen, wenden Sie sich an die örtliche Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung EUTB oder der zuständigen Ansprechpartner Ihres Landkreises.

Gerne helfen auch wir Ihnen bei der Antragsstellung. In einem ersten Kontakt (telefonisch oder per Mail) mit einer unserer Ansprechpartner:innen können persönliche Anliegen und Wünsche besprochen werden und vereinbart, welche Unterstützung jemand im Einzelnen braucht.

Unsere Arbeitsweise:

In einer wertschätzenden Grundhaltung auf Augenhöhe gehen wir auf Sie als ganzen Menschen mit Ihrer individuellen Persönlichkeit und Lebensgeschichte ein. Wir fördern im Rahmen Eingliederungshilfe in einer professionellen Beziehung Ihr persönliches inneres Wachstum, Ihre Selbstständigkeit, Selbsttätigkeit und Ihre Möglichkeit zur Verantwortungsübernahme für Ihr Leben. Dabei sprechen wir uns mit Ihnen fortlaufend über die aktuellen Themen ab, um Sie in Ihrem Ziel, der sozialen Teilhabe, bestmöglich zu unterstützen.

Ambulant psychiatrische Krankenpflege

Sowohl Menschen, die zum ersten Mal psychisch erkranken, als auch diejenigen, die zum wiederholten Male eine derartige Krise erleben, benötigen oft kurzfristig neben der ärztlichen und/oder medikamentösen Behandlung weitere Unterstützung. Die ambulante psychiatrische Krankenpflege bietet  verläßlichen professionellen Kontakt, um innerhalb des Alltages Entlastung und Gesprächsmöglichkeiten zu finden. Sie kann in der Krise helfen, den Alltag zu bewältigen und mit den Auswirkungen der Krankheitssymptomatik zurechtzukommen. Langfristig können mit dieser Hilfe die Symptome reduziert  und eine vorbeugende Strategie zum Umgang mit Krisen oder sogar zur Krisenvermeidung erarbeitet werden.

Diese Hilfe kann von einem psychiatrischen oder neurologischen Facharzt verordnet werden. Im Ausnahmefall kann diese Verordnung auch vom Hausarzt ausgestellt werden, sofern eine Diagnose vom Facharzt vorliegt. Ambulante psychiatrische Krankenpflege wird nach einer kurzen Prüfung durch die Krankenkasse in der Regel für höchstens vier Monate gewährt. Damit bietet die durch die Freien Sozialen Dienste gGmbH angebotene Pflege eine schnell greifbare Hilfe, die in regelmäßigen, individuell geplanten Hausbesuchen geleistet wird. Zu ihren Merkmalen zählen Umgang mit der Erkrankung, Entwicklung von Fähigkeiten zur Überwindung von krankheitsbedingten Einschränkungen, Motivation zu Arztbesuchen und zur Einnahme verordneter Medikamente, vermittelnde Gespräche bei Schwierigkeiten in der Behandlung.

Integrierte Versorgung

Um die ambulante medizinische Behandlung von Menschen zu verbessern, die häufig oder besonders schwer psychisch erkranken, haben verschiedene Krankenkassen inzwischen Programme von Integrierter Versorgung entwickelt. Sie haben in diesem Rahmen mit  niedergelassenen Fachärzten und den Freien Sozialen Diensten Friesland gGmbH als Pflegedienst Verträge abgeschlossen mit dem Ziel, Krankenhausbehandlung zu vermeiden. Menschen, die  ihre Teilnahme an dem entsprechenden Projekt wünschen und deren Teilnahme von den Krankenkassen bewilligt wird, steht damit eine gute ambulante Versorgung zur Verfügung. Diese besteht zum Beispiel in der Möglichkeit, sich in akuten Krisen zeitnah bei seinem Facharzt vorstellen zu können, einen Krisenbereitschaftsdienst  der Freien Sozialen Dienste Friesland gGmbH oder auch die ambulante psychiatrische Pflege in Form von Hausbesuchen in Anspruch zu nehmen. Jeder Teilnehmer hat eine Bezugspflegekraft bei den Freien Sozialen Diensten Friesland gGmbH, die neben dem Arzt für Fragen der psychiatrischen Behandlung zur Verfügung steht.